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Antrag / Anfrage / Rede

Kreistagssitzung am 27.07.2015 in Oedheim

Zu Pkt 1: Nachtragshaushalt

 

Auch wir von der ÖDP sind sehr zufrieden mit dem Nachtragshaushalt. Trotz Mehrbelastung durch neue Flüchtlinge und beim ÖPNV konnte sogar noch ein Plus erwirtschaftet werden.

 

Wir können gut nachvollziehen, dass deutlich mehr Flüchtlinge zu erhöhten Kosten führen.

Umständlich ist allerdings, dass weniger ÖPNV zu mehr Kosten führt und dass die Mehrkosten nicht vorher bekannt waren.

 

Ein besseres Busangebotes bei der Stadtbahn Nord  (Kosten um 500TEUR) oder Vorlaufkosten

im ersten Stadtbahnbetriebsjahr sind zwar in der Höhe nachvollziehbar. Aber diese Kosten waren doch bei den Haushaltsplanungen bekannt.

 

Weiterhin gab es bei der Stadtbahn Nord laufen Verzögerungen. In Richtung Sinsheim ging es erst ab 1. Mai los. (Viele erinnern sich vielleicht noch an den Dauerregen beim Fest in Bad Wimpfen)

Dadurch hätten sich die Kosten doch für 2015 fast halbieren müssen. Denn wenn die Stadtbahn nicht fährt, gibt es nun mal keine Betriebskosten.

Wurde dies im Nachtragshaushalt berücksichtigt? Wir haben zumindest keine entsprechende Position gefunden!

Sie erinnern sich noch an die verzögerte Auslieferung der Züge von Bombardier – wegen der fehlenden Zulassung. Im März diesen Jahres war in der Zeitung zu lesen, dass Bombardier wegen verschiedener Mängel an ausgelieferten Zügen einen drei-stelligen Millionenbetrag an die Deutsche Bahn gezahlt hat.

Haben wir bzw. die AVG davon was abbekommen? Bzw. sind hier noch Zahlungen zu erwarten?

 

Und wenn wir schon beim Klagen bzw. Verklagen sind:

Der RNV hat (neben 7 weiteren Verkehrsbetrieben) das sogenannte Schienenkartell um den Stahlkonzern ThyssenKrupp auf Schadenersatz verklagt. Es geht um 100 Neubau- und Instandhaltungsprojekte zurück bis 2001 und um ca. 10 Mio. Euro. Sind wir hier nicht betroffen?

 

In der Hoffnung, dass die o. g. Punkte angegangen werden und so unsere nächsten Haushalte verbessern, werden wir dem Nachtragshaushalt zustimmen.

 

 

Zu Pkt 2: SLK-Kliniken Heilbronn: Grundsatzbeschluss über die Umsetzung des 2. Bauabschnitts

Wer A sagt muss auch B sagen. Oder genauer: Wer B sagt muss auch C sagen.

Nach A - dem Grundsatzbeschluss für 2 neue Kliniken im Oktober 2009 und  B - den Beschluss über die finanzielle Beteiligung des Landkreise im Oktober 2011, kommt nun C- der 2. Bauabschnitt.

 

Der letzte Tagesordnungspunkt, die Resolution der Krankenhausfinanzierung zeigt das Dilemma:

Die See wird immer stürmischer: Der demographische Wandel sorgt zwar für immer mehr Fälle und damit Kosten, bloß bezahlen sollen dies immer weniger Beitragszahler.

Langfristig kann unser Flottenverband in der rauen See nur bestehen, wenn sein Leitschiff der Gesundbrunnen komplett auf Vordermann gebracht wird.

Dabei dachten wir noch bis 2009, dass der Gesundbrunnen absolut seetüchtig sei. Groß war damals die Überraschung, als wir erfuhren, dass der Gesundbrunnen eigentlich abgewrackt werden muss!

Das führte zu erheblichen Mehrbelastungen des Landkreises gegenüber der Stadt Heilbronn.

 

Dieser Vertrauensverlust in Richtung Stadt wirkt für uns von der ÖDP heute noch nach. Wir bitten die Kreisverwaltung und unsere Mitglieder im Aufsichtsrat deshalb sehr genau auf zukünftige Verträge zu achten. Nach dem Motto: Vertrauen ist gut, aber Kontrolle ist besser!

 

Wie schon bei den bisherigen Entscheidungen haben wir keine andere Wahl: Wir brauchen den 2. Bauabschnitt, um uns für noch stürmischere Zeiten zu rüsten.

Die gesundheitliche Versorgung wird aufgrund der Überalterung der Gesellschaft immer wichtiger, auch als Standortvorteil für unsere Region.

Die ÖDP wird den geplanten Investitionsmaßnahmen entsprechend der Vorlage zustimmen.

 

Gleich vorweg, ebenso zustimmen werden wird den Punkten 3. bis 6.

 

Zum Schluss möchten wir den Planern noch einen Hinweis mitgeben: Es geht uns darum, dass vor lauter Technik und Sachzwängen die Bäume, das Umfeld  nicht vergessen werden.

 

In den USA gab es eine Untersuchung bei Krankenhauspatienten.

Dabei wurden zwei Gruppen betrachtet die nach einer Gallenoperation völlig gleich behandelt wurden. Der einzige Unterschied war, dass die eine Gruppe vom Krankenzimmer aus auf eine graue Mauer blickte, die andere Gruppen auf einen großen, kräftigen Baum.

Die eine Gruppe war 10 Prozent kürzer im Krankenhaus, schlief besser und brauchte weniger Schmerzmittel.

Jetzt können Sie überlegen welche Gruppe dies war?

Es war die Gruppe die auf den großen, schönen Baum blickte. Wir bitten dies bei den anstehenden Krankenhausbauten, wenn irgend möglich zu berücksichtigen.

 

 

Pkt 8: Kommunale(r) Behindertenbeauftragte(r)

Keine Frage, wir von der ÖDP halten die Stellen eines kommunalen Behindertenbeauftragten für sinnvoll und wichtig.

Aber trotzdem 2 Fragen dazu:

-          Wie langfristig und nachhaltige ist das Engagement des Landes? Ist die Zusage bis 2022 vertraglich verbindlich, oder beim nächsten Regierungswechsel wieder vergessen ?
Wir erinnern da an verschiedenste Beispiel aus der Vergangenheit, bei denen das Land nach einer Anfangsphase die Förderung reduziert oder ganz strich: Zum Beispiel bei den IAV Stellen oder bei der Schulsozialarbeit.

-          Bis 2022 ist die Barrierefreiheit im ÖPNV gesetzlich vorgeschrieben. Es gilt dann u. a. das 2-Sinne-Prinzip. Da hat unser E-Ticket zur Zeit ein Problem, da ein Sehbehinderter nicht damit klar kommt - ohne Tonsignal. Deshalb die Frage: Ist der Beauftragte auch für den HNV zuständig?