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Antrag / Anfrage / Rede

Anträge zur Kreistagssitzung am 13. Dezember 2021 Kreishaushalt 2022

Sehr geehrter Herr Landrat Heuser,
hiermit stellen wir folgende Anträge zum Kreishaushalt. Der Kreistag möge beschließen:

1.    Der Landkreis Heilbronn als Vorbild beim Klimaschutz
1.1 1000 x 1000 – Dächer Solar-Förder-Programm für Photovoltaik (PV)

Motiviert durch die von konkreten Klimaschutzmaßnahmen geprägte Rede von Regierungspräsident Wolfgang Reimer (18.10.2021) stellen wir unseren (leicht modifizierten) Antrag von 2020 noch mal:
In Anlehnung an den Kreis Düren (NRW) beantragen wir ein Solar-Förderprogramm. Mit 1000.- Euro wird die Installation einer Photovoltaikanlagen für bis zu 1000 Dächer unterstützt (Mindestgröße: 6 kWp; ca. 22 m2).
Das Programm war 2019 schnell ausgeschöpft. Es wurden Investitionen von insgesamt 16 Millionen Euro ausgelöst, ein Großteil davon sei an Unternehmen im Landkreis gegangen (Laut Landrat Wolfgang Spelthahn). Aufgrund des Erfolges wurde das Programm für 2020 und 2021 noch mal aufgelegt (https://www.kreis-dueren.de/kreishaus/amt/61/klimasschutz/photovoltaik_2021.php ).
Ausgenommen werden sollten Neubauten und grundlegende Dachsanierungen, da hier von der Landesregierung eine PV-Pflicht beschlossen wurde (ab 1.5.2022 bzw. ab 1.1.2023).
Auch die Stadt Heilbronn plant eine „Solaroffensive Photovoltaikausbau“ mit einem „500 Dächer-Programm“ (Quelle: Klimaschutz-Masterplan).   
Kosten: 1000 x 1000.- Euro            
Deckungsvorschlag: Falls im Haushaltsplan 2022 nicht darstellbar, Entnahme aus den Rücklagen.

1.2 Ermittlung des Potentials für Photovoltaiknutzung auf kreiseigenen Gebäuden
Im Jahre 2017 wurde auf Anfrage der ÖDP das Potential einer weiteren Photovoltaiknutzung untersucht. Dabei wurden aus verschiedenen Gründen (z. B. Statik) keine größeren Flächen identifiziert.
Wir beantragen erneut die Potentiale für eine PV-Nutzung zu untersuchen und dabei folgende Änderungen zu berücksichtigen:
-    Technischer Fortschritt bei den PV-Modulen (u. a. weniger Gewicht, Wind-Sicherheit) bzw.
bei den PV-Systemen (Systeme für eine günstige „Überdachung“ von Parkplätzen oder für Fassaden-PV-Anlagen, Kombination mit Ladestation für Elektrofahrzeuge)
-    Neubauten bzw. Erweiterungen von Landkreisgebäuden
-    Berücksichtigung des Eigenverbrauchs: Aufgrund von PV-Stromerzeugung Kosten von unter 10 Cent/kWh (Kilowattstunde) ist ein Eigenverbrauch sehr interessant.
Ob dann der Landkreis selbst die Anlagen betreibt oder das Dach an eine (z. B.) regionale Energiegenossenschaft vergibt, kann dann im Nachgang ermittelt werden.
Durch weitere PV-Anlage kann auch die CO2-Bilanz verbessert werden, um dem Ziel einer klimaneutralen Verwaltung bis 2040 näher zu kommen.
Kosten: Einnahmen von 5000.- Euro ab 2022 (je nach Schnelligkeit der Umsetzung und Anteil des Eigenstromverbrauchs, Annahme: Vermietung der Dachflächen).


1.3 Preis für Klima-Helden (= vorbildliche Klimaschutzmaßnahmen)  
Besonders für den Klimaschutz aktive Betriebe, Kommunen, Privatleute auf Kreisebene werden in einer jährlichen Veranstaltung vom Landrat als Klima-Helden, „Klima-Kindergärten“, „Klima-Schulen“, „Klima-Kommunen“ oder „Klima-Betriebe“ ausgezeichnet. Dabei wird ein Preisgeld von bis zu 2000.- Euro vergeben.
Dabei geht es uns um die Vorbildfunktion für andere. Nebenbei wäre dies auch Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege für die Landkreisverwaltung.

Beispiel Landkreis Göppingen: www.klimaschutz-goeppingen.de/start/erfolgsgeschichten/klimahelden.html


Beispiel: Kreis Wesel (NRW): www.kreis-wesel.de/de/themen/klimaschutzpreis/


Kosten: 10000.- Euro                
Deckungsvorschlag: Falls im Haushaltsplan 2022 nicht darstellbar, Entnahme aus den Rücklagen.

1.4 1000 Bäume für den Landkreis: Straßenränder bepflanzen
Wir beantragen, in 2022 mindestens 1000 Bäume an Straßenrändern von Kreisstraßen zu pflanzen.
Auch wenn die Aktion „1000 Bäume in 1000 Kommunen“ des Gemeindetages im April 2021 erfolgreich mit 2 Mio. gepflanzter Bäume abgeschlossen wurde, besteht beim Landkreis noch weiteres Potential: Bei einigen unserer rund 500 Kilometer an Kreisstraßen ist noch viel Platz.
Sollte es aus verkehrstechnischen Gründen nicht möglich sein, Bäume zu pflanzen, so sollten trockenresistente Büsche zum Einsatz kommen.
Beispiel: Auf den 2 Kilometern von Bad Rappenau nach Bonfeld (Schwaigerner Straße), bis zur neuen Autobahnmeisterei ist locker Platz für 30 Bäume.
Kosten: 1000 Setzlinge zu 5 Euro = 5000.- Euro, Pflanzkosten ca. 20 000.- Euro.
Einsatz von Ehrenamtlichen zur Reduktion der Pflanzkosten. (angelehnt an den Klimaschutz-Masterplan der Stadt Heilbronn, bei dem 50 000 Bäume geplant sind.)
Deckungsvorschlag: Falls im Haushaltsplan 2022 nicht darstellbar, Entnahme aus den Rücklagen.

2. Abfallwirtschaft: „Der beste Abfall ist der, der gar nicht erst entsteht“ (aus Positionspapier Abfallvermeidung 2020)
Mehr Öffentlichkeitsarbeit zur Müllvermeidung: Nicht kleckern, sondern klotzen!
Antrag: Erhöhung des Ansatzes für Öffentlichkeitsarbeit von 200 000.- Euro auf 300 000.- Euro.
(= Verdopplung Ansatz von 2020)
Beim Haus- und Sperrmüll 2020 sind wir bei den vergleichbaren städtischen Landkreisen in Baden-Württemberg Spitzenreiter bei der Müllmenge (168 Kilogramm pro Kopf). Nur der Kreis Göppingen hat mehr (204 kg/Kopf). (siehe Kraichgau Stimme 3.8.2021).
Trotz guter Ansätze in der Vergangenheit müssen wir mehr tun! Vor allem bei der Einbindung von Kindergärten und (Grund-)Schulen nach dem Motto: „Was Hänschen nicht lernt, lernt Hans nimmermehr!“ (Zitat Landrat Norbert Heuser am 25.10.2021)
Zielvorgabe: Jedes Kindergartenkind und jedes Grundschulkind sollte mindestens einmal während der Kindergarten- und Grundschulzeit zur Müllvermeidung geschult werden.
Das bedeutet die Schulung von rund 7000 Kindern pro Jahr (jeweils 3500 Kindergartenkinder und 3500 Grundschulkinder).
Aktueller Stand: Im Vergleich wurden 2019 rund 900 Kinder über die Möglichkeit zur Abfallvermeidung unterrichtet (Quelle: Positionspapier Abfallvermeidung 2020). Für die notwendige Steigerung der Schulungsaktivitäten sollten externe Schulungsanbieter herangezogen werden.
Deckungsvorschlag: Entnahme aus den Rücklagen bzw. Gebührenerhöhung bei entsprechendem Jahresdefizit.


Mit freundlichen Grüßen         Klaus Ries-Müller