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Antrag / Anfrage / Rede

Anträge zur Kreistagssitzung am 11. Dezember 2023 Kreishaushalt 2024

Sehr geehrter Herr Landrat Heuser,

hiermit stellen wir folgende Anträge zum Kreishaushalt. Der Kreistag möge beschließen:

1. Den Stadtbahnverkehr verlässlich und zukunftssicher machen:
Runder Tisch autonomes Fahren mit der Stadtbahn

Wir beantragen, dass der Landkreis einen runden Tisch zum Thema „Autonomes Fahren mit der Stadtbahn“ einberuft.
Ziel: Baldmöglichster Einsatz von autonom fahrenden Stadtbahnen durch Vernetzung der Beteiligten
Beteiligte: Landrat/Landratsamt, AVG, Verkehrsministerium, Industrievertreter (die Lösungen für das autonome Fahren anbieten), Innovation Park Artificial Intelligence (IPAI) Heilbronn, Fachhochschule Heilbronn, HNV, ÖPNV-Betreiber mit bereits fahrenden autonomen Bahnen (Bsp. s. u.).
Begründung:
Parteiübergreifend wird immer wieder die Wichtigkeit und der notwendige Ausbau des ÖPNV betont.
Diese Bemühungen können nur erfolgreich sein, wenn der ÖPNV verlässlich funktioniert, eine gute Taktung hat und zukunftssicher aufgestellt ist. Bereits heute wird diese Verlässlichkeit durch den Mangel an qualifiziertem Personal (Zugführern) in Frage gestellt. Aufgrund des hohen Durchschnittsalters der Zugführer und des notwendigen ÖPNV-Ausbaus wird sich die Situation weiter verschärfen.

Eine mögliche Antwort auf dieses Problem wäre eine autonom fahrende Stadtbahn, wie sie die Stadt Nürnberg bereits seit 2008 auf den U-Bahn-Linien U2 und U3 betreibt: www.nuernberg.de/internet/digitales_nuernberg/automatische_ubahn_nuernberg.html.


Ebenso Hamburg: www.tagesschau.de/wirtschaft/selbstfahrende-s-bahn-hamburg-101.html  


Dies ist technisch deutlich einfacher zu realisieren als bei autonome Straßen-Fahrzeuge.

Umso erstaunlicher ist, dass das Verkehrsministerium BW vornehmlich das autonome Fahren auf Straßen fördert: vm.baden-wuerttemberg.de/de/politik-zukunft/zukunftskonzepte/autonomes-fahren/foerderprojekte-und-studien/


Ein entsprechendes Projekt würde gut zur Vorreiterrolle des Kreises Heilbronn bei der KI (Künstlichen Intelligenz) passen.
Kosten: Die Kosten dürften durch das Budget für die übliche Verwaltungsarbeit abgedeckt sein.
Deckungsvorschlag: s. o.


2. Einführung einer regionalen Dachbörse für den Landkreis
Wir beantragen, die Erstellung einer Dachbörse mit Hilfe eines Internetportals.
Ziel: Beschleunigter Ausbau der Photovoltaik auf Dächern, indem Dachvermieter und Investoren bzw. Photovoltaikanlagenbetreiber zusammengebracht werden. Damit Sicherstellung einer regionalen, sicheren, günstigen und CO2-neutralen Energieversorgung.
(Ähnlich der Tauschbörse des Abfallwirtschaftsbetriebs)
Begründung:
Es gibt verschiedene, bundesweite Dachbörsen, die allerdings oft kommerziell z. B. von Installateuren betrieben werden und deshalb auch nicht unabhängig sind.
Weiterhin ist der regionale Aspekt wichtig. So wäre es sicher von Vorteil, wenn Vermieter und Investor aus dem gleichen Ort kommen.
Kosten: 5000.- Euro (evtl. können bestehende Lösungen adaptiert werden.)
Deckungsvorschlag: Falls im Haushaltsplan 2023 nicht darstellbar, Entnahme aus den Rücklagen.

3. Schaffung der Stelle eines Mietmanagers im Landratsamt
Wir beantragen die Schaffung der Stelle eines Mietmanagers für den Landkreis.
Ziel: Vermietung von leerstehenden Wohnungen durch Vermittlung von Wohnungssuchen und Vermietern.  
Sogenannte Mietmanager beraten und unterstützen die Vermieter und vermitteln Kontakte zu sozialen Einrichtungen (z. B. Diakonie oder Caritas). Die sozialen Einrichtungen strecken z. B. die Kaution vor und sorgen so für eine finanzielle Absicherung der Vermieter.
Ein Mietmanager wäre auch Ansprechpartner für die Gemeinden, falls Leerständen identifiziert werden.
Begründung:
Die Wohnungsnot hat eine enorme soziale Sprengkraft. Neue Ideen sind gefragt, um kurzfristig (!) Wohnraum zu schaffen.
Aus Untersuchungen ist bekannt, dass bis zu 5% der nutzbaren Wohnungen leer stehen. Für den Landkreis ergäbe sich damit ein Potential von 6000 leerstehenden Wohnung.
Zu prüfen wäre auch die Zahlung von Prämien für die Vermietung einer leerstehenden Wohnung.
Vom Land gibt es hier u. a. für Landkreise und Kommunen eine Wiedervermietungsprämie von bis zu 2.000 Euro je wiedervermieteter und zuvor leerstehender Wohnung.
(https://mlw.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme/liste-foerderprogramme-mlw/wiedervermietungspraemie)
Kosten: ca. 50000.- Euro pro Jahr  
Deckungsvorschlag: Falls im Haushaltsplan 2023 nicht darstellbar, Entnahme aus den Rücklagen.