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Antrag / Anfrage / Rede

Gemeinderatssitzung am 27. Juli 2023

- Querungshilfe Stadtausgang in Richtung Bonfeld (Schwaigerner Straße, K2120)
Bei einer Fahrt mit dem Fahrrad stadtauswärts muss an einer sehr unübersichtlichen Stelle (Kuppe!) die stark befahrene Schwaigerner Straße überquert werden, um auf den Radweg nach Bonfeld zu kommen. Durch eine in Richtung Bonfeld versetzte Überquerung kann die Straße gut eingesehen und dann gefahrlos überquert werden.
Die Maßnahme war bereits im Radverkehrskonzept der Stadt von 2012 so vorgeschlagen (Maßnahme M2). Wäre es nicht möglich diese Arbeiten zeitnahe auszuführen, zusammen mit den Bauarbeiten für den Anschluss der Schwaigerner Straße an die Südtangente.

Pkt. 1.1: Polizeibericht:
Wir unternehmen hier in der Stadt viel gegen den Fahrzeuglärm. Unter anderen wurde Tempo 30 km/h auf den Hauptstraßen eingeführt. Der normale Fahrzeugverkehr ist aber das geringste Problem. Der Großteil des Lärms kommt von wenigen getunten Fahrzeugen, meist Motorrädern. Diese drehen bewusst lärmbetont in der Innenstadt ihren Runden, kilometerweit hörbar, besonders dann, wenn es nachts stattfindet.
Ich frage mich, ob hier die für B. R. zuständige Polizei etwas unternehmen kann. In größeren Städten gibt es hier ja spezielle Einheiten gegen diese Lärmschleudern vorgehen.

Pkt. 4: Bad Rappenauer Touristikbetrieb GmbH
Für über 20 Jahre war dieser Tagesordnungspunkt fest Bestandteil im Gemeinderat. Seit dem 1.1.2023 ist die BTB Geschichte. Die touristischen Aktivitäten laufen direkt bei der Stadtverwaltung weiter.  
Im BTB Ausschuss wurde der Gemeinderat mehrmals im Jahr über die touristischen Aktivitäten informiert.
Wir schlagen vor, das in Zukunft mindestens einmal im Jahr im Gemeinderat oder Verwaltungsausschuss entsprechend informiert und diskutiert wird.
Gerade nach einem Jahr wäre auch interessant, ob sich die bisherigen Schwerpunkte verschoben haben bzw. was für die Zukunft geplant ist. Uns fällt da sofort das Thema Stadtmarketing ein.
Wir von der ÖDP-Fraktion stimmen dem Beschlussvorschlag in allen Punkten zu.

Pkt. 6: Anpassungen der bisherigen AGBs für das Kurhaus und Neufassung als Benutzungsordnung
Im Kernort ist das Angebot an öffentlichen Räumen für private Veranstaltungen oder auch für Vereine sehr begrenzt. Zu moderaten Preisen steht eigentlich nur das Bürgerhaus zur Verfügung, das deshalb oft überbucht ist.
Wir begrüßen es deshalb, wenn Vereine einmal im Jahr (z. B. zur Jahreshauptversammlung) die Räume im Kurhaus kostenfrei nutzen können.
Generell ist jede Nutzung unserer Veranstaltungsräume ist zu begrüßen. Auch Ausstellungen, Märkte, private Feiern bringen Gäste nach Bad Rappenau. Dafür geben wir an anderer Stelle viel Geld aus.
Wir stimmen entsprechend der Vorlage.

Pkt. 11: Brandschutztechnische Sofortmaßnahmen beim Wasserschloss Bad Rappenau
Als ich die Vorlage zum ersten Mal gelesen habe, habe ich mir die Augen gerieben.
Es kann doch nicht sein, dass wir unser einziges historische Gebäude im Kernort mit einer Gerüst-Außentreppe verschandeln? Die wir dann auch noch für rund 100 000 Euro kaufen sollen.
Wir beantragen, die bisherigen Veranstaltungen ins Erdgeschoß zu verlegen, zumindest so lange bis hier eine akzeptable Lösung gefunden ist. Musikalische Veranstaltungen können in die Schul-Mensa verlagert werden. Die oberen Geschoße werden dann nicht mehr benutzt und brauchen so keine Außentreppe.
Sollte dieser Antrag scheitern, dann beantragen wir, diesen Tagesordnungspunkt zu verschieben. Vor der nächsten Abstimmung sollte die Verwaltung eine Belegung des Wasserschlosses in 2022 und 2019 vorlegen.  
Wir sehen nicht, dass das Wasserschloss häufig benutzt wird, auf jeden Fall nicht so, dass Ausgaben von 156 000.- Euro gerechtfertigt sind.

Dies ist für uns nur ein weiteres Beispiel für einen völlig überzogen Brandschutz, der jedes Maß und Ziel aus den Augen verloren hat.
Aufwand und Nutzen stehen kaum noch in einem vernünftigen Verhältnis.
In allen öffentlichen Gebäuden Deutschlands – inklusive der 30.000 Schulen im Land – hat es in keinem der vergangenen 20 Jahren mehr als drei Brandtote gegeben.
Seit 20 Jahren ist die Zahl der Toten durch Brände nahezu konstant (bei etwas über 40 in Baden-Württemberg), trotz zig Milliarden an Ausgaben in den letzten Jahren.
Im Verkehr kommen über 500 Personen ums Leben (pro Jahr in BW)! Würde man die Brandschutzbestimmung auf den PKW-Verkehr übertragen, dann dürfte keiner mehr in ein Auto steigen!

Hier geht es nicht mehr um Sicherheit, sondern um die Interessen einer gut organisierten Lobby von u. a. 25000 „Beratern“.   
Das schlimme ist aber, dass wir, die kommunalen Verwaltungen diesen von Lobby-Verbänden geschrieben Vorschriften hilflos ausgeliefert sind.  
Aus Protest gegen diesen Brandschutzirrsinn werden wir von der ÖDP gegen die Vorlage stimmen.

Pkt. 17: Parkplatzneubau in der Salinenstraße in Bad Rappenau
Zu begrüßen ist auch, dass Herstellung für zwei Ladestationen für Elektrofahrzeuge angefragt wurden. Wurde da auch die BEG Kraichgau angefragt, die ja unsere Dächer mit PV belegt. Die BEG Kraichgau betreibt in anderen Gemeinden entsprechende Ladestationen.
Eppingen hat übrigens gerade 30 öffentlich zugängliche Ladestationen beschlossen in der Heilbronner Strasse und weitere 20 am Berliner Ring. Alle Plätze sind mit Photovoltaik-Modulen überdacht. Die Kosten für die Ladestationen liegen bei 990 000.- Euro, wovon 85% gefördert werden. D. h. Eppingen trägt nur 130 000.- Euro der Kosten. Da stellt sich schon die Frage, ob wir nicht eher 5 statt 2 Ladestationen vorsehen und diese mit PV-Modulen gegen die Sonneneinstrahlung überdachen – wenn hier sowieso Erdarbeiten stattfinden.

 

 

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