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Gemeinderatssitzung am 25. Febr. 2021

Pkt. 5: Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2021: Anträge

Appell für mehr Klimaschutz:

Die Corona Pandemie hat uns eines gezeigt:

Ohne Gegen-Maßnahmen kommt es zu einem Lawineneffekt und als Folge zum Kollaps der medizinischen Versorgung. Ähnlich beim Klima: Wer hier beim Klimaschutz zögert, den trifft es später umso härter. Besonders dann, wenn Klimakipp-Punkte überschritten werden: Wenn z. B. die Eiskappen schmelzen, dann kommt es zu einer nicht mehr zu stoppenden Entwicklung und zum Kollaps.

Die Lehre daraus:

Man muss handeln bevor die Sache eskaliert!

Davor warnen Wissenschaftler schon seit Jahrzehnten! Doch inzwischen läuft uns die Zeit davon.

Hier und da ein bisschen Klimaschutz reicht nicht! – auch nicht bei uns in Bad Rappenau.

Man hat den Eindruck, erst wenn alle sonstigen Aufgaben abgearbeitet sind, dann kümmern wir uns um den Klimaschutz. So fällt das Thema dann immer wieder hinten runter!

 

Änderungsantrag Nr. 2 (ÖDP): Photovoltaik-Förder-Programm

Im Mai 2020 hatten wir für das Baugebiet Kandel eine PV-Pflicht vorgeschlagen. Als dies vom Gemeinderat abgelehnt wurde hatte die Verwaltung selber als Alternative ein PV-Förderprogramm vorgeschlagen. Dies haben wir aufgegriffen und mit dem Antrag konkretisiert.

Bei der Förderung sind wir an die untere Kante gegangen, d. h. andere Städte zahlen in der Regel das Doppelte.  Wir denken, dass trotzdem gerade bei Neubauten die Förderung einen Anstoß gibt in den Klimaschutz zu investieren.

Die Förderung ist einfach, unkompliziert und rechtlich zulässig, da unzählige Städte und Kreise schon entsprechende Programme am Laufen haben. 

Die Verwaltung will (trotzdem) den Antrag prüfen und in 2021 einen entsprechenden Vorschlag ausarbeiten.

 

Änderungsantrag Nr. 3 (ÖDP): Ermittlung des Potentials für Photovoltaiknutzung auf städtischen Gebäuden zur Vermietung der geeigneten Dachflächen

Bad Rappenau hat vor über 10 Jahren die großen Dachflächen (wie Turnhallen) an Großteils einen Betreiber vermietet und seit dem rund 250 000 Euro an Miete eingenommen. Seitdem (also seit 10 Jahren) ist bei der Photovoltaik nichts mehr passiert.

Inzwischen wurden viele Gebäude renoviert oder auch neu gebaut. Inzwischen gibt es deutlich leichter PV-Module, die sich auch für ältere Gebäude eignen. Inzwischen ist der PV-Strom mit rund 10 Cent deutlich günstiger als der Strom aus dem Netz.

Im Dez. 2019 haben wir mit Hilfe von Google-Luftaufnahmen über 30 möglichen städtischen Gebäuden für eine Prüfung vorgeschlagen, wie zum Beispiel die inzwischen renovierte Verbundschule, den Kindergarten-Neubau im Kandel oder im Zimmerhof.

Eine Überschlagrechnung ergibt es Potential für 1300 kWp, was grob dem doppelten der heutigen Nutzung entspricht. Selbst wenn hier 2/3 der Flächen ausscheiden ist dies immer noch ein beträchtliches Potential!

 

Wir wollen nicht mehr und nicht weniger, als dass ein kompetenter Betreiber diese Dächer beurteilt und dann ein Angebot dafür abgibt. Als Betreiber würden wir eine Energiegenossenschaft vorschlagen. Da gibt es einige, die bereits unzählige PV-Anlagen auf städtischen Dächern betreiben. So ein Betreiber kann am besten beurteilen, ob sich das Dach eignet oder ob sich eine Eigenstromversorgung lohnt. Eine Ausschreibung der Dächer ist dafür nicht notwendig und nicht sinnvoll, da u. a. zu aufwändig.  Auch vor 15 Jahren wurden die Dächer nicht ausgeschrieben.

Laut Vorlage will die Verwaltung dies nun selbst prüfen. Wieso denn, wenn es hier kompetente Betreiber gibt?

Der Betreiber muss danach auch gerade stehen, wenn was passiert. Der Großteil der Arbeit liegt hier beim Betreiber, nicht bei der Verwaltung!

Unser Vorschlag: Wir geben eine Liste mit potentiellen Gebäuden an eine regionale Energiegenossenschaft.  Danach stellt der Betreiber seine Vorschläge, falls vorhanden, im Verwaltungsausschuss vor.

 

Änderungsantrag Nr. 4 (ÖDP): Beitritt zum Klimaschutzpakt des Landes Baden-Württemberg

Der Antrag ist für uns auch haushaltsrelevant, da wir z. B. Geld durch höhere Fördersätze einsparen.

Wir können allerdings keine konkret Zahl nennen.  Wir werden den Antrag an anderer Stelle einbringen!

 

Änderungsantrag Nr. 5 (ÖDP): Erweiterung Radwegenetz

5.1. Gemarkung Obergimpern: Lückenschluß zwischen „Gimperner Eck“ am Rappenauer Wald und den Feldwegen nach Obergimpern

5.2. Gemarkung Grombach und Kirchardt:

Der Landkreis hat für 2021 und 2022 jeweils 1,5 Mio. zusätzlicher Fördermittel für den Radwegebau eingestellt. Dieses Förderprogramm war für uns zusätzlicher Anlass für die beiden Anträge zum Radwegebau, da rund 90% der Kosten von Kreis oder Land übernommen werden.

Ob es nach 2022 noch diese Förderungen gibt, darf aufgrund der Corona-Nachwirkungen bezweifelt werden. Wir sehen ein, dass bei der aktuellen Besetzung hier keine Luft mehr ist.

Wir hoffen, dass die fehlenden Stellen zeitnah besetzt werden können. Wir bitten zu prüfen, ob irgendwelche Aufgaben vom Tiefbauamt nach außen vergeben werden können.

 

Pkt. 10: Kirchplatz 24: Nutzung als Biomarkt

Fragen: Geplanter Öffnungstermin?

 

Wir von der ÖDP freuen uns, dass es gelungen ist, hier einen Frequenzbringer in die Innenstadt zu holen. Biomärkte liegen im Trend. Der Umsatz ist letztes Jahr um 20% in Deutschland gestiegen.

Dass das Angebot und der Umsatz weiter steigen ist wichtig, da eine ökologische Landwirtschaft auch mehr Klima- und Artenschutz bedeutet.

Der Bedarf in Bad Rappenau und Umgebung ist sicher vorhanden!

 

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