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Antrag / Anfrage / Rede

Gemeinderatssitzung am 24. November 2022

- Weitere Zonen fürs Anwohnerparken prüfen
In manchen Wohngebieten sind die Straßen und Gehwege von PKW und Klein-LKW (Sprintern) völlig zugeparkt. Ursache ist zum einem, dass eigene Garagen gar nicht zum Abstellen von PKWs dienen, sondern als Lager benutzt werden. Dazu kommt, dass manche Wohnungen an mehrere Arbeiter vermietet werden, bei denen jeder einen Sprinter bzw. Klein-LKW fährt. (Bsp.: Grombach Ortsstraße auf Höhe der Grundschule)
Wir bitten die Verwaltung zu prüfen, welche (rechtlichen) Möglichkeiten es gibt, dass hier wieder geordnete Verhältnisse eintreten. Oder bleibt hier nur die Möglichkeit Anwohnerparkscheine auszugeben?

- Notstromversorgung mittels Photovoltaikanlagen
Zur Zeit wird ja viel über Maßnahmen bei einem Stromausfall diskutiert. Die Stadt hat ja auch schon ein Notstromaggregat für die Mühltalhalle angeschafft.
Nun können wir sicher nicht jedes städtische Gebäude mit einem Notstromaggregat ausstatten. Es sollen aber weitere Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden installiert werden, zum Beispiel beim Kindergarten St. Anna im Kandel. Wie bitten zu prüfen, ob hier ein Trennschalter für die Photovoltaikanlage eingebaut werden kann, um dann tagsüber eine Notstromversorgung über die PV-Anlage sicher zu stellen. Noch einfacher wäre, wenn der PV-Wechselrichter einfach eine Notstromsteckdose bekommt. Teurer wäre natürlich eine zusätzliche Batterie, aus der der Strombedarf auch bei Dunkelheit gedeckt werden kann.

Pkt. 6: Kindergartenangelegenheiten: Benutzungsgebühren
Frage: Wie ist aktuell die Belegung des Waldkindergartens? Vor ein, zwei Jahren wurde hier über eine weitere Gruppe diskutiert.
Die Überschrift „Kindergartenangelegenheiten“ und „Benutzungsgebühren“ war in der Vergangenheit fast immer mit einer Gebührenerhöhung verbunden.  
Doch darum geht es heute nicht. Im Gegenteil:
Die Vorlage ist eher ein Versuch das Betreuungs-Angebot besser an die Bedürfnisse der Eltern anzupassen. Dies führt dann in der Regel eher zu Kostensenkungen bei den Eltern und auch zu einer optimaleren Auflastung bei der Betreuung. Die ÖDP-Fraktion bedankt sich bei Frau Braun. Die Umsetzung der Vorlage ist ja mit noch mehr Arbeit verbunden!


Pkt. 7: Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG zum 01.01.2023
Die Ampel-Koalition will wohl nächste Woche im Bundestag eine Verschiebung der Umsatzsteuerreform um 2 Jahre beschließen.
Wolfgang Jäger, Präsident des Gemeindetags im Land, empfahl die Regelung grundsätzlich zu überdenken und sprach von einem Bürokratiemonster. Es gehe ja nur darum viele Geld eine staatliche Eben einer anderen staatlichen Ebene überweist. Die knappen Personalressourcen können besser eingesetzt werden.

Pkt. 8: Erstellung und Anpassung der Gebührensatzungen und Benutzungsordnungen der städtischen Veranstaltungsstätten
Jede Nutzung unserer Veranstaltungsräume ist zu begrüßen. Auch Ausstellungen, Märkte, private Feiern auch kommerziell organisierte Konzerte bringen Gäste nach Bad Rappenau.
Dafür geben wir an anderer Stelle bei der Tourismusförderung viel Geld aus.
Wir werden die Erhöhungen für Private, Gewerbetreibende und nicht gemeinnützige Vereine trotzdem mittragen, weil auch die Kosten (Bsp. fürs Heizen) stark gestiegen sind.

Pkt. 11: Feuerwehrhaus Grombach, Neubau; Zustimmung zur Kostenberechnung und zur Nachfinanzierung
Frage: Werden die bisherigen Fördermittel von 120 000.- Euro aufgrund der Kostensteigerung auch erhöht, wobei hier ja nur ein Bruchteil der Kosten gefördert wird.

Das neue Feuerwehrhaus für Grombach ist notwendig. Die bisherigen Planungen halten wir für gelungen.  
Zu den Mehrkosten:
Im März hatten wir Gesamtkosten von 2,25 Mio. Euro. Aktuell sind wir bei 3,21 Mio. Euro, das ist eine Erhöhung um fast 50% innerhalb von 1,5 Jahren.
Es gab die leider schon üblichen Erhöhungen bei den Material- und Herstellkosten (255 000 Euro). Doch viele Mehrleistungen sind für uns schwer nachvollziehbar. Es ist ja nicht das erste Feuerwehrhaus, dass wir bauen.
Bei einer Erhöhung in dieser Größenordnung erwarten wir eine Liste, bei der jede Mehrleistung mit den dazugehörigen Kosten aufgeführt ist. Jetzt haben wir eine Liste der Mehrleistungen und eine grobe prozentale Verteilung der Kosten. (Beispiel: Elektro 290 000 Euro mehr).
Mit diesen vorliegenden Informationen können wir nicht für die Nachfinanzierung der Mehrkosten stimmen.  

Wie eingangs erwähnt, das ist keine Ablehnung des Feuerwehrhauses.

 

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