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Antrag / Anfrage / Rede

Gemeinderatssitzung am 11. Januar 2024

Das Solebad mit dem inzwischen stillgelegten Außenbecken (2018, rechts die Hotelbaustelle)

Das Solebad mit dem inzwischen stillgelegten Außenbecken (2018, rechts die Hotelbaustelle)

Pkt. 4: Abriss und Ersatzneubau des Solebades „RappSoDie'' hier: Vorstellung des Entwurfs
Der Neubau des Solebades ist für die Stadt Bad Rappenau das größte Bauprojekt seit dem Bau des Rathauses 1999. Somit wird der Neubau des Solebades für Bad Rappenau ein Kraftakt.
Nicht umsonst warnte unsere Kämmerin Frau Schulz bei der Haushaltseinbringung vor der Gefahr einer Neuverschuldung in Richtung von 30 Millionen und der damit verbundenen Zins- und Tilgungslast von 1,6 Mio. pro Jahr.
Doch bereits 2019 errechnete unsere Beraterfirma Altenburg Einsparungen von 1,2 Mio. pro Jahr durch ein neues Bad. (weniger Instandhaltung: 500 000.- Euro, weniger Einnahmenverluste durch fehlende Becken: 250 000.- Euro, Einsparung Betriebskosten durch Neubau: 450 000.- Euro).
Durch die Inflation dürften wir inzwischen auch bei Einsparungen durch einen Neubau von 1,6 Mio. pro Jahr liegen.
Und wenn das Bad gut läuft, springt vielleicht noch etwas mehr raus.
Der Bedarf für ein Familien- und Wellnessbad in Bad Rappenau ist auf jeden Fall gegeben, auch weil die Konkurrenz schwächelt (Bsp. Neckarsulm). Die zeigten auch die letzten Tage: Trotz der erheblichen Einschränkungen (Beckenschließungen) und trotz der Preiserhöhungen war das Hallenbad teilweise völlig überfüllt, gerade von Familien mit Kindern.
Zwingend ist allerdings, dass wir uns bei der Planung wirklich nur auf das Notwendigste beschränken. Wir können uns nur ein schlichtes Familien- und Wellnessbad leisten! Bei größeren Kostensteigerungen gehen wir buchstäblich baden!
Eine aktuelle Umfrage in der Baubranche zeigt einen enormen Einbruch bei den Aufträgen.
Wir gehen davon aus, dass die Baufirmen demnächst bei öffentlichen Aufträgen wieder Schlange stehen. So besteht die Hoffnung, dass durch den Wettbewerb die Preise wieder sinken.
Fazit:
Wir sehen keine Alternative zu einem Neubau und stimmen in allen Punkten entsprechend der Vorlage.

 

Pkt. 6: Kindergartenangelegenheiten: Bedarfsplanung für Kindertageseinrichtungen – Fortschreibung für das Kindergartenjahr 2023/2024 ff
In Bad Rappenau stehen 16 Einrichtungen mit 55 Gruppen und 1035 Betreuungsplätze zur Verfügung.
Doch damit ist der Bedarf an Betreuung gerade in Zukunft nicht gedeckt.
Es ist wie beim Wettlauf Hase und Igel.
Wir bauen und erweitern eine Einrichtung nach der anderen und wenn diese fertig sind, sind dies gleich wieder voll belegt.
Dabei sind zukünftig nicht mehr die Gebäude das Problem, sondern die Betreuung der Kinder durch qualifiziertes Personal. Die Betonung lieg auf „qualifiziert“ und „Personen“.

Neben den zahlreichen Erweiterungen und Umbauten vor allem in den Ortsteilen brauchen wir auch im Kernort mittelfristig eine zusätzliche Einrichtung.
Für uns von der ÖDP wäre hier ein Multifunktionsgebäude mit KiGa, Hort- und Kernzeitbetreuung im Bereich der Grundschule am besten geeignet. Damit könnte man auch auf neue Anforderungen, wie die Ganztagesgrundschule flexibler reagieren.

Die Anzahl der Tageseltern hat sind von 12 auf 7 praktisch halbiert. Dabei sind für uns als Stadt die Tageseltern die mit Abstand günstigste Betreuungsform. Wir befürworten eine deutliche Aufstockung unseres  Zuschusses von zuletzt 21 000.- Euro pro Jahr. Vorschlag wäre von 1 € auf 2 € pro Betreuungsstunde, um einen zusätzlichen Anreiz für Tagespflegepersonen zu schaffen. Es muss vermieden werden, dass nicht noch weitere Tageseltern aufhören. Dies würde für andere Betreuungsformen, v.a. in der Kategorie U3 eine spürbare Anspannung bedeuten, wenn man sieht, dass die Betreuung der Kinder von 47 auf 30 gesunken ist, aber der Bedarf höher wird.

Außerdem bitten wir Möglichkeiten von Großtagespflegestellen zu prüfen, also eine Betreuung von zwei oder mehr Tagespflegepersonen in einer sogenannten Großtagespflegestelle. Eine Großtagespflege ist eine Betreuung von Kleinkindern in „anderen geeigneten Räumen“, d.h. außerhalb oder getrennt vom Familienhaushalt für Kinder von 0 – 14 Jahren und bietet eine hohe Flexibilität, kleine Gruppen und feste Bezugspersonen.
2 Tagespflegepersonen können bis zu 9 gleichzeitig anwesende, fremde Kinder betreuen, wenn mindestens eine Person eine Fachkraft nach § 7 Kindertagesbetreuungsgesetz Baden-Württemberg ist. Bis zu 12 Kinder können grundsätzlich angemeldet als Tageskinder angemeldet sein, um ein Platzsharing zu ermöglichen.

Die ÖDP-Fraktion nimmt die Bedarfsplanung zur Kenntnis und bedankt sich bei Frau Braun für ihre engagierte Arbeit, die in Zukunft sicher nicht weniger wird.

 

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