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Antrag / Anfrage / Rede

Gemeinderatssitzung am 01.02.2024

Einsatz von E-Bikes (und/oder Lastenfahrrädern) bei der Stadtverwaltung
Unserer Kenntnis nach gibt es im Fuhrpark der Stadtverwaltung keine Dienst-E-Bikes. Unser Vorschlag wäre, einmal auszuprobieren, ob solche Dienst-E-Bikes benutzt werden, zum Beispiel für Botengänge.
Vielleicht könnte man zwei entsprechende E-Bikes mal für sechs Monat leasen, um zu testen, ob diese benutzt werden. Es sollten natürlich entsprechend beladbare Räder sein, mit großen Gepäckträgern hinten und vorne.  Beim Kauf eines entsprechenden Lasten-E-Bikes gäbe es Zuschüsse vom Land: www.cargobike.jetzt/tipps/cargobike-kaufpraemien/

 

Pkt. 7: Feuerwehrangelegenheiten: Maßnahmen zum Erhalt der ehrenamtlichen Leistungsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr
Wir unterstützen das Anliegen der Feuerwehr durch die Schulung von Führungskräften, durch identitätsstiftende, einheitliche Kleidung das Ehrenamt zu fördern.
Diese eigentlich gute Sache hat bei uns aber wegen der Form der Vorlagen doch zu einigen Diskussion geführt. Wir erwarten, dass zumindest die zu beschließende Gesamtsumme klar unter „Beschluss“ aufgeführt ist. Sonst wird die Vorlage zu einem Suchspiel, bei dem man die einzelnen Beträge im Text zusammensuchen muss und dann spekulieren muss, ob der aufgeführte Betrag nun dazu gehört oder nicht. Wir kommen hier übrigens auf eine Gesamtsumme 100000 bis 115000.- Euro.
Wobei nicht klar ist, ob die Eintages-Veranstaltung mit 15000.- Euro alternativ oder zusätzlich gesehen werden muss.

Pkt. 8: Bebauungsplan „Brunnenberg- Gumpäcker Süd'' in Bad Rappenau Treschklingen
Wir wollten noch lobend erwähnen, dass hier eine insektenschonende Beleuchtung vorgeschrieben wird und dass Schottergärten verboten sind.
Wobei für uns die konkrete Formulierung Interpretationsspielraum lässt und zumindest für uns schwer verständlich ist:  
Hier gibt es überbaute Flächen und Stellplätze und bauliche Nebenanlagen. Die restlichen Flächen müssen aber nur zu 30% bzw. 50% einen offenen oder bewachsenen Boden haben.
Warum nicht 100%? Bzw. kann ich jetzt 70% der Fläche versiegeln?
Siehe Seite 3 Textteil: 4.4. Gestaltung der unbebauten Grundstücksflächen
Flächenhafte Stein- / Kies- / Splitt- und Schottergärten sind unzulässig. Die nicht überbauten Grundstücksflächen sind - sofern sie nicht für Stellplätze oder bauliche Nebenanlagen benötigt werden - zu mindestens 30 % (Vorgärten) bzw. 50 % (sonstige Grundstücksflächen) mit offenem oder bewachsenem Boden als Grün-flächen oder gärtnerisch anzulegen und zu unterhalten.
Weiterhin würden wir eine Empfehlung zum Einbau von Zisternen im Textteil begrüßen.
 
Pkt. 9: Bebauungsplan „Kurgebiet 5.Änderung“ in Bad Rappenau
Ich wurde bereits angesprochen, warum es nicht zu Bauaktivitäten am neuen Eingang gekommen ist. Es war ja mal vom Abriss des Hallenbads noch in diesem Jahr die Rede.
Nun müssen wir vorher den kompletten neuen Eingangsbereich anlegen. Ist ein Abrissbeginn in 2024 noch denkbar?

 

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