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Antrag / Anfrage / Rede

Anträge zum Haushalt 2024 (Gemeinderatssitzung am 29. Febr. 2024)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit stellen wir folgende Anträge zum Haushalt 2024. Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Kindertagespflege: Erhöhung städtischer Zuschuss an Tageseltern
Wir beantragen die Verdopplung des Zuschusses von 1 € auf 2 € pro Betreuungsstunde.
Die Anzahl der Tageseltern hat sich im letzten Jahr von 12 auf 7 praktisch halbiert. Die Anzahl der betreuten Kinder ging von 47 auf 30 Kinder zurück, trotz einem höheren Bedarf an Betreuung.
Dabei sind für die Stadt Tageseltern die mit Abstand günstigste Betreuungsform: Die generellen Kosten werden vom Landkreis und den Eltern übernommen.
Gerade für die Eltern von 1- bis 3-Jährigen bieten die Tageseltern individuelle Betreuungsformen.   
Dadurch soll ein zusätzlicher Anreiz für Tageseltern geschaffen werden, damit nicht noch weitere Tageseltern aufhören und möglichst weitere Tageseltern beginnen.
Kosten (inklusive Deckungsvorschlag):
Bisheriger Zuschuss (in 2022): 21000.- Euro (bei 47 Kindern, d. h. 447.- Euro pro Kind). Bei 30 Kindern dürfte der Zuschuss auf 13400.- Euro in 2024 sinken, was bei einer Verdopplung Kosten von 26800.- Euro entspricht. Der Haushaltsansatz von 25000.- Euro dürfte deshalb für eine Verdopplung nahezu ausreichen.
Falls dies nicht der Fall ist, kann der Mehrbetrag von der „Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis
6-Jährige“ (rund 5 Mio. Euro) abgezogen werden. Wird ein Krippenplatz durch die Betreuung bei Tageseltern wegfallen, dürften Kosten von rund 12000.- Euro pro Jahr (!) eingespart werden.

2. Kindertagespflege: Einrichtung einer Großtagespflege
Eine Großtagespflegestelle ist eine Betreuungsform, bei der die Kinder (0 bis 14 Jahre) von 2 oder mehreren Tagespflegepersonen in „anderen geeigneten Räumen“ (getrennt vom Familienhaushalt) betreut werden. Die Großtagespflege bietet eine hohe Flexibilität, kleine Gruppen und feste Bezugspersonen.
Beispiel: 2 Tagespflegepersonen können bis zu 9 gleichzeitig fremde Kinder betreuen. Eine entsprechende Einrichtung gibt es u. a. in HN-Biberach.
Die Stadt müsste hier die Initiative ergreifen und eine Abfrage bei aktiven, ehemaligen und sich in Ausbildung befindlichen Tageseltern starten, um das Interesse für eine entsprechende Einrichtung zu hinterfragen. Bei Interesse sollten entsprechende Räumlichkeiten bereitgestellt werden.
Kosten (inklusive Deckungsvorschlag):
Kosten für die von der Stadt bereitgestellten Räume: 18000.- Euro pro Jahr: Ansatz für 2024: 9000.- Euro (für 2. Halbjahr 2024). Der Ansatz für „Förderung von Kindern in Gruppen für 0 bis 6-Jährige“ (rund 5 Mio. Euro) sollte entsprechend reduziert werden. Wird ein Krippenplatz durch diese neue Betreuungsform wegfallen, dürften Kosten von rund 12000.- Euro pro Jahr eingespart werden.

3. Attraktivierung der Innenstadt (Kirchplatz)
In der GR-Sitzung am 22.10.2022 wurde eine aufwändige Umgestaltung der Innenstadt vorgestellt (Kosten rund 1 Mio. Euro). Seitdem liegen die Pläne in der „Schublade“.
Da aufgrund von Aussage der Verwaltung („Konzentration auf die Großprojekte wie Rappsodie und Feuerwehr“) in den nächsten 5 Jahren keine Umgestaltung nach den o. g. Plänen zu erwarten ist, beantragen wir einfache Maßnahmen, vor allem zur Absenkung der Temperaturen im Sommer:
- Installation eines oder mehrerer Sonnensegel bzw. Schirme
- Aufbau von einem Duzend mobilen, hitzebeständigen Büschen und Bäumen, evtl. umgeben von mobilen Rasenflächen mit Sitzgelegenheiten im Schatten. Dabei sollte es sich um winterfeste Pflanzen handeln, die nicht wie die Palmenkübel in gewärmten Räumen aufwändig überwintern müssen.
Kosten: Deckelung bei 40000.- Euro
Deckungsvorschlag:
Evtl. Verwendung des Ansatzes für die Innenstadtgestaltung Rathausplatz HH-Plan (=50000.- Euro, Seite 395). Falls nicht ausreichend: Reduktion „Abriss und Neubau Solebad RappSoDie“ (5.660.000.- Euro in 2024). Wir gehen davon aus, dass der Betrag bei weitem nicht benötigt wird.

 

4. Einrichtung einer Bürgerstiftung
Heilbronn, Bad Wimpfen, Brackenheim, Flein, Güglingen, Gemmingen, Lauffen, Obersulm, Weinsberg, Wüstenrot, Talheim … das sind nur einige der Gemeinden in Kreis HN, die eine Bürgerstiftung haben.
Aus der Rendite des Kapitals werden meist verschiedene gemeinnützige Projekt vor Ort gefördert.
Bei den genannten Orten zeigt sich, dass viele Bürgerinnen und Bürger ihr Geld zur Verfügung stellen, wenn sie von den Zielen und dem Wirken der Stiftung überzeugt sind.
Die Verwaltung des Stiftungskapital kann zum Beispiel bei einer örtlichen Volksbank oder Sparkasse erfolgen. Die Stadt sollte in Ansprache mit den o. g. Banken die Gründung der Stiftung initiieren.
Kosten: Die Stadt gibt einmal 50000.- Euro als Grundstock für die Stiftung.
Deckungsvorschlag: Reduktion „Abriss und Neubau Solebad RappSoDie“ (5.660.000.- Euro in 2024). Wir gehen davon aus, dass der Betrag bei weitem nicht benötigt wird.

 

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