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Leserbrief zu: „Keine Gnade mit Schottergärten-Besitzern“ von Nicole Theuer, KST, 15.9.2021

In Baden-Württemberg ist das Anlegen von Steingärten seit August 2020 verboten. So steht es im neuen Naturschutzgesetz, das am 22. Juli 2020 vom Landtag beschlossen wurde. Das Gesetzespaket geht auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ zurück, woraus wesentliche Forderungen übernommen wurden.

Doch bis heute fehlt eine Verordnung der Landesregierung, wie die Gemeinden das neue Gesetz umsetzen sollen.
Was sind die Konsequenzen, wenn heute jemand trotz Verbot einen Steingarten anlegt? Müssen auch bestehende Steingärten zurückgebaut werden?

Damit ändert das neue Gesetz rein gar nichts an der aktuellen Situation, denn bereits seit 1995 gibt es das Verbot von Schottergärten in der Landesbauordnung, allerdings war auch dies nie mit Konsequenzen verbunden.

Klaus Ries-Müller, Bad Rappenau

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