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Pressemitteilung

Gericht sagt „nein“ zu Schottergärten

Steinwüste im Vorgarten

Steinwüste im Vorgarten

Der ÖDP Ortsverband Bad Rappenau hat sich in der Vergangenheit des Öfteren für ein Verbot von Schottergärten ausgesprochen.  
Die Landebauordnung (LBO § 9) sei hier eindeutig: „Die nichtüberbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden.“
„Dies ist ein klares Verbot von Schotterflächen,“ so ÖDP-Stadtrat Klaus Ries-Müller. „Leider fehle hier vom Land immer noch eine klare Umsetzungsvorschrift für die Gemeinden.“
Die Hoffnung bestehe, dass dies in 2023 mit der geplanten Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes Baden-Württemberg geregelt wird. Mit der Neufassung soll unter anderen eine insektenfreundliche Gestaltung von Gartenanlagen erreicht werden.
In Niedersachen habe kürzlich das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Beseitigung von Schottergärten von den Behörden angeordnet werden kann. Das Gericht habe in seiner Begründung ausdrücklich eingefordert, dass ein Vorgarten das Kleinklima und den Wasserhaushalt günstig beeinflussen muss.
Bei dem entsprechenden Grundstück handelt es sich um eine mit Kies bedeckte Fläche, in die einzelne Pflanzen eingesetzt wurden. Das Gericht stellte klar, dass es sich hierbei keinesfalls um eine Grünfläche handle.
„Wir hoffen, dass dieses Urteil auch Auswirkungen auf Baden-Württemberg haben wird“, so Klaus Ries-Müller.  

 

 

 

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