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Kreistagssitzung am 21. Oktober 2019, in Brackenheim

Zu Pkt. 7: Kommunale Wohnbauförderung vom Landkreis

„Probieren geht über Studieren“ – niemand kann sagen wie die geplant Wohnraumförderung angenommen wird. Wir sollten es einfach mal ausprobieren und werden deshalb von der ÖDP den Richtlinien zustimmen.

Aber selbst wenn das Programm komplett ausgeschöpft wird, werden mit den 3 Millionen Euro (2020 und 2021) rund 100 Wohnungen im Landkreis pro Jahr gefördert. Bei 46 Landkreisgemeinden sind das dann rund 2 Wohnungen pro Gemeinde pro Jahr.

Das zeigt, dass weitere Ideen und Maßnahmen notwendig sind um – wichtig - kurzfristig (!) Wohnraum zu schaffen. Denn die Wohnungsnot hat eine enorme soziale Sprengkraft!

Nun ist die Bereitstellung von Bauland und Wohnraum eine Kernaufgabe der Gemeinden und nicht des Landkreises.

Der Landkreis kann aber die Gemeinden beraten, vernetzen und neue Ideen vorschlagen.  

Wir halten dazu die Schaffung eines Netzwerkes (neudeutsch: Cluster) für sinnvoll.

Vertreter von Landkreis und Gemeinden sollten sich dazu (z. B.) einmal jährlich treffen, um Beispiele und Lösungen gegen die Wohnungsnot auszutauschen, auch positive Beispiele von außerhalb des Landkreises.

Dazu einige Stichwort:

- Wie können Leerstände vermieden werden?

Im Durchschnitt stehen bis zu 5% der nutzbaren Wohnungen leer stehen. Warum laden wir zu so einem Netzwerktreffen nicht einen Mietmanager ein. Solche Mietmanager kümmern sich in manchen Kommunen um die Vermietung dieser leerstehenden Wohnungen.

- Verdichtung der bestehenden Bebauung

Auch die Verdichtung der bestehenden Bebauung wie die Überbauung von Parkplätzen mittels Häusern auf Stelzen muss angedacht werden. Genauso wie einfache Baugenehmigungen für Mini-Modul-Häuser oder eine indirekte Bauverpflichtung für Baulücken (Eine neue Chance für die Kommunen bietet hier die geplante Grundsteuer C.) Welche Förderprogramme gibt es für die Sanierung von Altbauten bzw. ganzen Stadtteilen?

Die genannten Ideen haben den großen Vorteil, dass Sie nicht zu einem weiteren Flächenverbrauch von Ackerboden führen.

Wir denken, dass gerade kleinere Kommunen von solch einem Erfahrungsaustausch profitieren könnten und bitten die Verwaltung, solch ein Netzwerk zur Wohnraumförderung zu initiieren.

 

Zu Pkt. 8: Kreispflegeplan:

Der Kreispflegeplan stellt ein Handlungskonzept dar mit dem Ziel, dass alte Menschen möglichst lange selbstständig leben können.

Das ist genau dass, was alte Menschen selber wollen und was auch für die Gesellschaft die geringsten Kosten verursacht!

Wir von der ÖDP möchten hier nur einen Aspekt bei der Quartiersentwicklung herausgreifen, nämlich das bürgerschaftliche Engagement. In einer interaktiven Karte werden hier Bewegungstreffs, Alltagshilfen, Fahrdienste wie Bürgerbusse, usw. aufgeführt.

Durch direkten Kontakt, durch direkte Hilfen (von Mensch zu Mensch) wird hier vor Ort oft viel erreicht, mit sehr wenig Geld. Das wenige Geld für Verwaltung und Organisation muss dann oft noch von den ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern selber aufgebracht werden.

Wir bitten die Kreisverwaltung, einen Verwaltungskostenanteil für solche bürgerschaftlichen Initiativen zu prüfen. Wir denken da an einen Zuschuss von 500 bis 1000.- Euro pro Jahr, der einfach und unbürokratisch beantragt werden kann.

 

Die ÖDP wird dem überarbeiteten Kreispflegeplan entsprechend der Vorlage zustimmen.

 

 

Zu Pkt. 9 - 11:, Abfall- und Benutzungsgebühren 2020, Jahresabschluss 2018 Abfallwirtschaftsbetrieb

Laut einer aktuellen Studie (der Beratungsgesellschaft EY) wollen 60% der Kommunen ihre Gebühren zum Beispiel für Müll erhöhen. Nicht so bei uns: 

Für etwas über 100.- Euro entsorgt unser Abfallwirtschaftsbetrieb den Müll eines 4-Personenhaushalts. Und das nun schon 15 Jahre ohne Preiserhöhung! Dafür bekommen sie gerade mal eine halbe Brezel jeden Tag – wohl gemerkt für eine Person. 

 

In Zukunft werden, gerade bei der Restmüll-Verbrennung, die Kosten deutlich steigen.

Schon allein zur Kosteneinsparung müssen wir dafür sorgen, dass die Restmüllmengen sinken.

So steht es auch in §1 unserer Abfallwirtschaftssatzung: Ganz oben steht die Müllvermeidung, vor Recycling und Verwertung.

Doch seit über 10 Jahren stagniert die Menge bei gut 60 000 Tonnen pro Jahr.

 

Als zentrale Maßnahme zur Müllvermeidung sehen wir eine verbesserte Öffentlichkeitsarbeit - mit Infoständen, Plakataktionen, Anzeigen, Prospektmaterial für die einzelnen Zielgruppen, Aktionen in Schulen und Kindergärten. Dafür sind wir von der ÖDP gerne bereit, mehr Geld zu investieren!

 

Noch ein Thema das für uns auch zur Öffentlichkeitsarbeit zählt, in diesem Fall zur Abschreckung von Müllsündern:

Seit 2018 gibt es vom Umweltministerium einen neuen Bußgeldkatalog, als Orientierungshilfe für die Kommunen.  Die neuen Bußgeldempfehlungen wurden teilweise kräftig erhöht.

So wird für die Müllablagerung von mehreren Gegenständen (> 1 cbm) bis zu 2500.- Euro an Strafe empfohlen. Wir denken, dass unsere aktuellen Strafen angepasst werden sollten. Wenn ein Müllsünder  Strafen in der Höhe einer Jahresgebühr zahlt, dann ist das fast schon eine Einladung zur weiteren Verschmutzung der Landschaft.

Wir bitten die Verwaltung, einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten.

 

Wenn demnächst neue Abfuhrverträge abgeschlossen werden, sollte für die Müllabfuhr mit elektrobetriebenen LKW ein Bonus eingeräumt werden, um den Abfuhrunternehmen zu zeigen, in welche Richtung die Entwicklung in Zukunft gehen soll.   

In Hamburg ist zum Beispiel ein entsprechender LKW von Volvo im Einsatz.

 

Wir von der ÖDP nehmen den Jahresabschluss zur Kenntnis und stimmen für die Beibehaltung der bisherigen Gebühren.

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