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Antrag / Anfrage / ÖDP

Anträge zum Haushalt 2020 (Gemeinderatssitzung am 27. Febr. 2020)

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir folgende Anträge zum Haushalt 2020. Der Gemeinderat möge beschließen:

 

1.    Schaffung der Stelle eines Klimaschutzmanagers

Klimaschutz muss für die nächsten Jahrzehnte eine zentrale Aufgabe werden.

Deshalb unser Vorschlag dafür eine Stabsstelle einzurichten, die direkt dem Oberbürgermeister unterstellt ist. (mindestens TVöD Entgeltgruppe 11) Entsprechende Stellen gibt es u. a. in Brackenheim, Ilsfeld oder Leingarten. OB Klaus Holaschke (Eppingen) hat die Schaffung einer Stelle angekündigt.

Aufgaben:

- Identifikation von Fördermitteln (Beispiel: Durch Teilnahme am EEA European Energy Award)

- Initiierung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen und den vermehrten Einsatz von regenerativen Energien in allen städtischen Liegenschaften

- Erreichung der kommunalen Zielsetzungen zur Energie- und CO2-Einsparung

- Elektrifizierung des städtischen Fuhrparks

- Organisation und Moderation von Veranstaltungen, Projekten zum Klimaschutz

Kosten:  

70 000.- Euro  (ohne Förderung; Anteil Förderung in Brackenheim: 40%)

 

2. Schaffung einer Technikerstelle im Hochbauamt  

Die zusätzliche Stelle soll sich im Schwerpunkt mit der Abarbeitung des Sanierungsstaus bei den städtischen Gebäuden beschäftigen, was zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen einschließt.

Bei der Gebäudeunterhaltung gibt es seit Jahren ein Umsetzungsdefizit, was sich an den Haushaltsresten zeigt (2019: rund 500 000 Euro; 2018: 430 000.-  Euro (bei 1,2 Mio geplanten Ausgaben), 2017: 340 000.- Euro (ca. 800 000.- Euro geplanten Ausgaben). 
Im aktuellen Haushalt wurde aufgrund des Umsetzungsdefizits die Planung wieder auf 800 000.- Euro reduziert. Bei der Gebäudeunterhaltung sollten wir nicht „sparen“, da dies meist nur noch mehr Ausgaben verursacht. Es spart auch nichts, wenn ich bei Zahnschmerzen zu spät zum Zahnarzt gehe.

Kosten:  

50 000.- Euro

 

3. Photovoltaikpflicht in Neubaugebieten

Nach dem Vorbild von Tübingen oder Waiblingen soll bei allen Bauvorhaben in Neubaugebieten eine Photovoltaik-Anlage installiert werden. Die Stadt regelt dies entweder über Verkaufs-Verträge oder über (zukünftige) Bebauungspläne.

Photovoltaik ist die billigste und beste Stromquelle. Eine Pflicht, sie zu nutzen, ist zum Vorteil aller. Eine Verpflichtung ist notwendig, da sich viele Bauherren nicht mit dem Thema beschäftigen und dadurch die  Chance auslassen.

Ziel: Beschleunigter Ausbau der erneuerbaren Energien.

Kosten:

Keine

 

4. Vermehrter Einsatz von LED-Lampen zur Straßenbeleuchtung

Moderne LED-Lampen brauchen nach Herstellerangaben nur noch 20 % der Energie von alten Lampen (Quecksilber-Dampf-Lampen). Die Investition in neue LED-Lampen rechnet sich meist nach wenigen Jahren. Deshalb sollte zur Reduktion der Stromkosten von heute rund 300 000.- Euro pro Jahr möglichst schnell alle Lampen auf LED umgestellt werden. (Zur Zeit sind 46 % der Lampen umgestellt.)

Kosten:

150 000.- Euro zusätzlich für die Umstellung auf LED-Lampen

 

5. Verbot von Steingärten im Baugebiet Kandel

Beim aktuellen Trend zu immer mehr Steingärten sehen wir im Baugebiet Kandel die Gefahr einer „Steinwüste“ im Westen von Bad Rappenau. Dies hat großen Einfluss (da vorherrschender Westwind) auf das lokale Klima bei zukünftigen Hitze-Sommern.

Deshalb soll ein Passus zum Verbot von Steingärten in die Verkaufs-Verträge übernommen werden, entsprechend der Landesbauverordnung. Bei Nichteinhalten sollten entsprechende Strafen bzw. Sanktionen  drohen. 

Auszug aus der Landesbauordnung Baden-Württemberg:
§ 9 Nichtüberbaubare Flächen der bebauten Grundstücke, Kinderspielplätze

(1) Die nicht überbauten Flächen der bebauten Grundstücke müssen Grünflächen sein, soweit diese Flächen nicht für eine andere zulässige Verwendung benötigt werden. … 
Kosten: 
Keine

6. Änderung Abwassersatzung: Niederschlagswasser-Gebühr für Steingärten

Schottergärten sind keine Frage des Geschmacks. Unter den Steinen wird üblicherweise ein Gewebeflies  oder Folie zur Vermeidung von „Unkraut“ ausgelegt. Dadurch geht die natürliche Bodenfunktion verloren, wie zum Beispiel die Speicherfähigkeit bei Starkregen.

Das Flies verliert im Laufe der Zeit durch eingeschwemmtes Feinkorn an Durchlässigkeit. Das Gewicht der aufgebrachten Materialien stört das Bodengefüge und die Bodenbelüftung, was einer Versiegelung nahekommt.

In der bisherigen Abwassersatzung gibt es je nach Versiegelungsgrad verschiedene Faktoren. So zum Beispiel für „wenig versiegelte Flächen“ den Faktor 0,3. Dabei sind explizit genannt: Kies, Schotter, Schotterrasen, Rasen- gittersteine, Porenpflaster, Gründächer.

Hier sollte zur Klarstellung noch „flächenhafte Stein-/ Kies-/ Split- und Schottergärten oder –schüttungen“ ergänzt werden.

Dadurch erhöht sich die Niederschlagswassergebühr: 0,3 x 0,48 Euro =

0,144 Euro pro m2 bzw. um 14,40 Euro pro 100 m2.

Es sollte ebenfalls geprüft werden, ob der Faktor 0,6  (für stark versiegelte Flächen) verwendet werden kann.

Kosten:  

Mehr-Einnahmen durch höhere Gebühren.  

 

7. Renovierung „Treibgut“-Klettergerüst im hinteren Kurpark

Das Treibgut-Klettergerüst hat vor 10 Jahren zur Landesgartenschau 90 000.- Euro gekostet. Da sollte uns eine Renovierung auch mal 10 000 Euro wert sein.

Kosten:  

Max. 10 000.- Euro

8. Höhere Bußgelder für Müllsünder 

Seit 2018 gibt es vom Umweltministerium einen neuen Bußgeldkatalog. Er soll den Kommunen im Land eine Orientierungshilfe bieten.

Die neuen Bußgeldempfehlungen wurden teilweise kräftig erhöht. Neckarsulm hat jetzt ein einheitliches Bußgeld von 70 Euro für kleine und größere Vergehen erlassen. Ein Bußgeld wie in Neckarsulm wäre auch für Bad Rappenau angemessen. Dabei nicht um die Mehreinnahmen, da eine Verfolgung der Müllsünder schwierig ist. Es geht um die abschreckende Wirkung. Auch das Wegwerfen einer Zigarettenkippe ist kein Kavaliersdelikt!

Dazu müssen die Strafen auch klar kommuniziert werden.

Kosten:  

Geringe Mehr-Einnahmen erwartet.

 

9. Erhöhung der Vergnügungssteuer 

Bei der Vergnügungssteuer waren wir mit 22 Prozentpunkten (Beschluss 2009) für Spielhallen einmal  Spitzenreiter im Landkreis. Inzwischen haben uns zum Beispiel Bad Friedrichshall mit 23 Punkte, Öhringen mit 24 Punkten, Beilstein und Obersulm mit 25 Prozentpunkten überholt.

Wir schlagen eine Erhöhung um einen Punkt auf 23 Punkte vor.

Einnahmen:  

60 000.- Euro  

 

10. Einführung einer Wettbürosteuer 

Die Einführung sollte vor allem die Ansiedlung von Wettbüros in den Leerständen in der Innenstadt verhindern. Vorbild wäre hier Bad Friedrichshall, die 2019 eine Wettbürosteuer als Teil der Vergnügungssteuer beschlossen haben, wegen „des regulierenden Charakters“ (KST 23.12.2019). 

Einnahmen:  

Ca. 10 000.- Euro 

 

11. Entfall Marktgebühren (zum Bsp. für Wochenmarkt)

Die Marktgebühren (Standgebühren) sollten abgeschafft werden. Die Nebenkosten für Strom und Wasser sind wie bisher weiter zu entrichten.

Dadurch sollte das Marktangebot langfristig stabilisiert werden - zur Belebung der Innenstadt.

Kosten:

Ca. 2000 bis 4000.- Euro weniger Einnahmen

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