Kreisverband Heilbronn

Anträge zum Haushalt: Gemeinderat Bad Rappenau am 11. März 2010

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stellen wir folgende Anträge zum Haushalt.

Der Gemeinderat möge beschließen:

1. Streichung der Stelle eines „Wirtschaftsförderers“
– Einsparung 122 000.- Euro pro Jahr

* Zur Erinnerung: Seit Anfang 2009 haben wir bereits eine halbe Stelle zusätzlich für die Wirtschaftsförderung geschaffen. Herr Fleck, ehemals Geschäftsführer der LGS GmbH, hat Teilaufgaben von Herr Kreiter übernommen, damit Herr Kreiter sich verstärkt der Wirtschaftsförderung widmen kann.

Diese Vereinbarung halten wir weiterhin für einen guten Kompromiss. Dies ist sicher auch mehr als das, was Gemeinden unserer Größenordnung für einen Wirtschaftsförderer ausgeben.

* Zusätzliche „Schnittstelle“: Trotz Wirtschaftsförderer wird bei Firmenansiedlungen der Oberbürgermeister und der Kämmerer ein entscheidendes Wort mit sprechen. Eine Abgrenzung der einzelnen Aufgaben und Kompetenzen zu einer dann dritten Stelle bietet zumindest Konfliktpotential.

* Kontrolle der Arbeit eines Wirtschaftsförderers: Die Arbeit eines Wirtschaftsförderers ist vom Gemeinderat nicht kontrollierbar.

In den letzten drei Jahren wurden auch ohne Wirtschaftsförderer in Bad Rappenau 10 Hektar Gewerbeflächen verkauft. Hätten wir vor drei Jahren einen Wirtschaftsförderer eingestellt, so hätte er dies sicher als seinen Erfolg verkauft. Dafür hätten wir dann inzwischen 366 000.- Euro ausgegeben.

Sollte es mit der Wirtschaft wieder aufwärts gehen, so dürften die noch 7,8 Hektar freier Gewerbefläche im Gebiet Buchäcker noch vermarktet werden, mit oder ohne Wirtschaftsförderer.

* Potentieller Wegfall der Gewerbesteuer: Fraglich bleibt, ob ein Wirtschaftsförderer 122 000.- Euro durch zusätzliche Gewerbesteuereinnahmen einspielt. Dabei ist auch zu bedenken, dass die Gewerbesteuer als Gemeindeeinnahme in Diskussion ist.

2. Prüfung der Einrichtung eines Zukunftsfonds zur Absicherung von Krediten zur lokalen Förderung der Wirtschaft

Die Finanzkrise sorgt für einen starken Vertrauensverlust. Für Kleinbetriebe ist es jetzt noch schwieriger,  einen Kredit zu erhalten als bisher. Viele Geschäftsideen scheitern mangels Finanzierung.

Hier könnte die Stadt in die Bresche springen. Denkbar wäre auch die Einrichtung eines Zukunftsfonds zusammen mit den Sparkassen und Volksbanken. Die Stadt würde dabei für die von den Banken bereit gestellten Mittel bürgen.

Unser Vorschlag wäre, 3 Jahre lang jeweils 100 000.- Euro als Bürgschaft bereits zu stellen.

Diese 300 000.- Euro werden dabei nicht ausgegeben, sondern nur benötigt, wenn eine Ausfallbürgschaft zum Tragen kommt.

Die genaue Rechtsform (GmbH (Beispiel Stadt Konstanz), Verein (Beispiel „Feuerwehrfond“ der Region Westerwald) oder Genossenschaft (Beispiel Stadt Dortmund)) ist zu prüfen.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein für Bad Rappenau passendes Modell zu erarbeiten.

3. Verschiebung Bahnunterführung „Hinter dem Schloss“
- Einsparung in 2010: 30 000.- Euro.

Beim Blick auf die mittelfristige Finanzplanung wird deutlich, dass dieser Betontunnel nur über weitere Schulden finanziert werden kann.

Die im Haushalt aufgeführten Kosten von 7 Mio. Euro halten wir für „sehr optimistisch“:

In Sinsheim hat so eine Unterführung vor Jahren schon 10 Mio. Euro gekostet. In Eppingen wurde im Jahre 1998 eine entsprechende Unterführung per Bürgerentscheid abgelehnt. Damals geplante Kosten: 9,2 Mio Euro.

Aber nicht nur finanziell, sondern auch städtebaulich wäre so ein Betonbauwerk ein riesiger Einschnitt.

Besonders gravierend wäre der Einschnitt für den Schlosspark, in den die dann "abgehängte" Bahnhofsstrasse verlegt werden müsste. Dazu würde dann neben den neuen Schlossarkaden ein über sieben Meter tiefes Loch entstehen!

4. Prüfung der Einführung einer Zweitwohnungssteuer – Einnahmen ca.: 50 000.- Euro

Für die Berechnung der Zuweisungen vom Land ist die Einwohnerzahl entscheidend, genauer gesagt die Zahl der Einwohner mit Erstwohnsitz. Einwohner mit Zweitwohnsitz werden hier nicht berücksichtigt. Sie benutzen allerdings auch die städtische Infrastruktur.

Wir bitten deshalb die Verwaltung, die Einführung einer Zweitwohnungssteuer zu prüfen.

Die Steuer dürfte auch dazu führen, dass einige Einwohner mit Zweitwohnsitz sich mit ihrem Erstwohnsitz in Bad Rappenau anmelden, um diese Steuer zu sparen. Dies hätte dann den äußerst positiven Effekt, dass wir mehr Zuweisungen vom Land erhalten. (rund 1000.- Euro pro Einwohner und Jahr)
Bei zum Beispiel 50 Neubürgern/innen wären dies 50 000.- Euro Mehreinnahmen. Die Zweitwohnungssteuer (denkbar 500.- Euro pro Jahr) würde hier noch dazu kommen.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass es keinen Konflikt mit unserer Kurtaxe gibt!

5. Wohnbauförderung für junge Familien - Familienfreundliche Grundstückpreise
-
aufkommensneutral

In der Vergangenheit gab es bereits verschiedene lobenswerte Initiativen seitens der Stadtverwaltung.

Es zeigt sich aber, dass die seit 2 Jahren punktuell angebotenen Kleingrundstücke (Beispiel: Zimmerhof, Grombach) sich schlecht vermarkten.

Wir müssen über neue Möglichkeiten nachdenken und die Förderung von bauwilligen Familien auf eine breitere Basis stellen.

Unser Vorschlag:

Für die in Bad Rappenau zum Verkauf angebotenen städtischen Grundstücke wird ein Familienbonus auf den Verkaufpreis angerechnet. Das heißt, Familien mit Kindern erhalten eine Ermäßigung von 5 - 10% des Kaufpreises.

Die nicht an Familien verkauften Grundstücke, verteuern sich entsprechend. (-> aufkommensneutral)

Ziel ist es, dass Familien mit Kindern nach Bad Rappenau ziehen, damit mittel- und langfristig unsere Infrastruktureinrichtungen genutzt werden und ausgelastet sind. Ohne einen weiteren Zuzug von Familien mit Kindern werden in 5 - 10 Jahren Kindergärten und Schulen teilweise leer stehen.

6. Kameraüberwachung in den Fahrstühlen (Bahnhof, Lichtturm)
–
Einsparung: ca. 10 000.- Euro

Für den Unterhalt der Aufzüge wurde der Haushaltsansatz von 15 000.- Euro auf  30 000.- Euro erhöht, da in der Vergangenheit vermehrt Beschädigungen durch Vandalismus aufgetreten sind.

Wir möchten durch die Installation von Kameras die Ursachen bekämpfen und damit auch die Aufzüge betriebsbereit halten, da der Vandalismus auch immer wieder zu längeren Ausfallzeiten führt.

Für die Installation von 4 Kameras wird von einmaligen Kosten von rund 5 000.- Euro ausgegangen.

Mit freundlichen Grüßen

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Fraktion der Ökologisch-Demokratische Partei / Familie und Umwelt (ödp)

Gemeinderäte: 
Klaus Ries-Müller, Christine Schlieter, Martin Wacker, Steffen Gorzawski